Gruppenarbeit

Das Angebot richtet sich an Familien, die: in sozialer Isolation leben, in der die Eltern psychisch erkrankt sind, als Multiinstitutionenfamilien (Familien die vielfache institutionelle Hilfe beanspruchen) beschrieben und als ressourcenarm wahrgenommen werden. Es soll mit Familien in einer Gruppe gearbeitet werden, die ähnliche Problemstellungen zeigen.


Der Familienrat

Der Ansatz des Familienrats (auch "Verwandtschaftsrat", bzw. "family group conferencing") gewinnt seit einigen Jahren europaweit an Bedeutung. In Deutschland wird bereits in mehreren Bundesländern erfolgreich mit dem Familienrat gearbeitet, u.a. in verschiedenen Bezirken Berlins. Der Familienrat nimmt die Kompetenzen und das Wissen von Familien in den Blick und nutzt diese als Ressource zu einer angeleiteten, aber selbständigen Lösungsfindung.


Intensive sozial­päda­go­gische Einzel­betreu­ung

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen und ist in der Regel auf längere Zeit angelegt.


Erziehungs­beistand Betreuungs­hilfe

Nach § 30 KJHG soll Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.


Beratung bei Tren­nungs- und Schei­dungs­kon­flikten

Trennung bedeutet Neuorientierung in vielen Lebensbereichen. Die sozialpädagogische Familienhilfe kann – anders als die klassische Familien- oder Paartherapie - das System Familie umfassend auf unterschiedlichen Ebenen in den verschiedenen Phasen des Wandels unterstützen. Das dafür einsetzbar breite Instrumentarium beinhaltet aufsuchende Familienhilfe ebenso wie maßgeschneiderte Beratungen außerhalb des häuslichen Rahmens. Die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Perspektiven erlauben eine differenzierte Diagnostik und eine flexible Intervention.


Sozial­päda­go­gische Familien­hilfe

Nach § 31 KJHG soll Sozialpädagogische Familienhilfe „durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“