Rechtliche Grundlage
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.
Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Jugendlichen und ist in der Regel auf längere Zeit angelegt.

Zielgruppe
Jugendliche und junge Volljährige (14-21 Jahre in entwicklungsgefährdenden Lebenssituationen, die keine oder nur gravierend beeinträchtigte Beziehungen zu den Menschen ihres sozialen Umfeldes haben und als besonders gefährdet gelten, z.B. Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Punk-, Drogen- oder Nichtsesshaftenmilieu.

Pädagogische Inhalte und Ziele

1. Unterstützung bei sozialer Integration
2. Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen
3. Förderung der Verselbstständigung

Realisierung

  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des jeweiligen Helfers zu festen und vereinbarten Zeiten
  • Hilfe bei der individuellen Lebensplanung und Persönlichkeitsentwicklung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Handlungsschritten für die Lösung von Problemen
  • Schulische und/ oder berufliche Integration
  • Abklärung der wirtschaftlichen Situation
  • Einübung des sinnvollen Umgangs mit Finanzen
  • Unterstützung bei Ämter- und Behördengängen
  • Beschaffung und Einrichtung geeigneten Wohnraums
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Beratung (Einzel- und Familiengespräche)