Rechtliche Grundlage
Nach § 30 KJHG soll Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Zielgruppe
Kompaktiv e.V. richtet das Angebot der Hilfe nach § 30 KJHG insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 21 Jahren. Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe wendet sich auch an die Eltern, durch diese Maßnahme soll der Verbleib des Kindes in der Familie gesichert werden.
Besonderheiten, spezifische Ziele
- Bewältigung der sozialen Auffälligkeiten und Probleme des Klienten/der Klientin
- Ausrichtung auf den sozialen und strukturellen Lebensraum
- Rückkopplung der Arbeit mit dem Klienten/der Klientin und dem System, in dem er/sie lebt
- Akzeptanz der Andersartigkeit
- Alltagsorientierung
- Erlebnispädagogische Erfahrungen
- Erweiterung des Beziehungsspielraumes
Arbeitsort
Die Arbeit ist eingebettet in die konkreten und gewachsenen lokalen Strukturen und berücksichtigt das Wohnumfeld und die regionalen Besonderheiten. Es können auch Räume des Trägers genutzt werden.