Rechtliche Grundlage
Nach § 31 KJHG soll Sozialpädagogische Familienhilfe „durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Zielgruppe
Kompaktiv e. V. richtet das Angebot der Hilfe nach § 31 KJHG an Familien in belastenden und problematischen Situationen oder in Krisen. Es handelt sich um Familien, die bei der Bewältigung des Alltages sowie bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben Unterstützung benötigen.

Besonderheiten, spezifische Ziele

  1. Einbezug der gesamten Familie
  2. Förderung oder Wiederherstellung und Stabilisierung wesentlicher Funktionen der Familie
  3. Fokus auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen und der Familie als System
  4. Längerfristiges Angebot
  5. Lebensweltorientierung
  6. Aufbau eines ansprechbereiten Helfersystems für die Zeit nach Beendigung der Maßnahme

Arbeitsort
Die Arbeit findet vorrangig in der gewohnten Umgebung der Familie statt, um die Einbindung in vorhandene soziale Beziehungen und Strukturen zu unterstützen. Bei Bedarf können auch Beratungsräume des Trägers genutzt werden.